Meldepflichtige Erkrankungen

Damit sich alle Kinder, Lehrkräfte und Mitarbeitenden in unserer Schule sicher und wohl fühlen können, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Krankheiten besonders wichtig. Viele Erkrankungen, wie zum Beispiel eine einfache Erkältung, müssen nicht gemeldet werden. Es gibt jedoch bestimmte ansteckende Krankheiten, bei denen eine Information an die Schule beziehungsweise an das Gesundheitsamt notwendig ist.

Durch eine frühzeitige Meldung können mögliche Ansteckungen schneller erkannt und weitere Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. So helfen Eltern und Schule gemeinsam dabei, die Gesundheit aller Kinder zu schützen.

Wir bitten daher alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die Schule umgehend zu informieren, wenn bei ihrem Kind eine unten aufgelisteten Erkrankungen festgestellt wurde oder ein entsprechender Verdacht besteht. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Schule oder an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Die folgenden Informationen zu einzelnen meldepflichtigen Krankheiten wurden von der Stadt Krefeld – Gesundheitsamt bereit gestellt (keine Gewähr auf Aktualität oder Inhalt).

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Ringelröteln
  • Rotaviren
  • Windpocken